Eisenbahnverkehr
Die Neckarhafen Plochingen GmbH und deren Anlieger verfügen über ein 7,5 km langes Gleisnetz. Vor der Nutzung der Serviceeinrichtungen / Gleisanlagen ist der Abschluss eines Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrages zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Neckarhafen Plochingen GmbH zwingend erforderlich und mit dem Eisenbahnbetriebsleiter abzustimmen. Die Nutzungsbedingungen Allgemeiner und Besonderer Teil werden durch das Einfahren in das Hafengebiet als zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Neckarhafen Plochingen GmbH als verbindlich bestehende Regelung anerkannt.